USMCA

Kanada, Mexiko und USA vor Start ihres neuen Handelsabkommens

Am 1. Juli 2020 ist das neue Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA United States Mexico Canada Agreement) in Kraft getreten. Es handelt sich um das Nachfolge-Abkommen des seit 1994 bestehenden NAFTA-Abkommens (North American Free Trade Agreement), das unter Donald Trump neu verhandelt und modernisiert wurde. Es sieht insbesondere für die Automobilindustrie und die Landwirtschaft neue Regeln vor. Davon sind auch europäische Automobilhersteller und -zulieferer mit Produktionsstätten in Mexiko und den USA betroffen. So gelten für Kfz und Kfz-Teile neue, strengere Ursprungsregeln, die zu erfüllen sind, damit diese Waren weiterhin zollfrei zum Beispiel von Mexiko in die USA geliefert werden können:
  • Die regionale Wertschöpfung („regional value content”) wird stufenweise in einem Zeitraum von drei Jahren von 62,5 Prozent auf 75 Prozent erhöht.
  • Erstmals fließt der in den Produktionsstätten bezahlte Stundenlohn in die Berechnung mit ein: 40 bis 45 Prozent des Warenwerts muss von Waren stammen, die in Werken produziert wurden, in denen die Arbeiter einen Stundenlohn von mindestens 16 US-Doller erhalten („labour value content”).
  • Kriterien zum Ursprung des verwendeten Stahls und Aluminiums: mindestens 70 Prozent des Stahls und Aluminiums, das ein Hersteller jährlich bezieht, muss US-Ursprung haben.
Leitlinien zur Berechnung der neuen komplizierten Ursprungsregeln sind angekündigt, aber Stand 5. Juni 2020 noch nicht veröffentlicht. Als Nachweis verlangt der Zoll die Angabe von neun Daten auf einem Handelspapier. Das im Vorgänger-Abkommen verwendete Formular NAFTA-CoO (Certificate of Origin), ist nicht mehr vorgesehen. Unterstützung beim Übergang von NAFTA zum neu verhandelten USMCA erhalten Unternehmen vom eigens eingerichteten USMCA-Center, in dem Zöllner aus den USA, Mexiko und Kanada zusammenarbeiten. 
Das Abkommen soll in sechs Jahren überprüft werden („review”), damit es für die gesamten 16 Jahre in Kraft treten kann. Der nächste „review” soll dann wiederum in 16 Jahren stattfinden.

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Stand: 12.02.2024