Brexit Titel
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Das Parlament hat mit großer Mehrheit für das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gestimmt.Brexit: Europaparlament ratifiziert Abkommen

Am 24. Dezember 2020 einigten sich die EU und das Vereinigten Königreichs auf das Handels- und Kooperationsabkommen, das die Bedingungen für die künftige Zusammenarbeit zwischen EU und Vereinigtem Königreich festlegt.

Das Abkommen wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Damit das Abkommen dauerhaft in Kraft treten kann, bevor es am 30. April 2021 ausläuft, war die Zustimmung des Parlaments erforderlich.

Das Parlament begrüßte am 27. April nachdrücklich den Abschluss des Abkommens, das die negativen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU abfedert:
So sieht das Abkommen Nullkontingente und Nullzollsätze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vor und regelt außerdem u.a. die Fischerei, Verbraucherrechte, Luftverkehr und Energie.

Wirtschaftlich relevante Punkte, wie die Sicherung des gegenseitigen Marktzugangs und dem Aufbau guter Beziehungen im Handel, sind somit gesichert.

Das Abkommen wird jedoch nicht auf Außenpolitik, Sicherheit und Entwicklungspolitik ausgedehnt. Auch am Austauschprogramm Erasmus+ wird sich das Vereinigte Königreich nicht beteiligen.



Das Handels- und Kooperationsabkommen tritt am 1. Mai 2021 offiziell in Kraft.

Informieren Sie sich  hier über die Auswirkungen des Abkommens auf das Handwerk.



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