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Die Schweiz hat die Gespräche über das Rahmenabkommen mit der EU einseitig für beendet erklärt. Die bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz bleiben aber zunächst bestehen.Schweiz: Rahmenabkommen gescheitert

Zahlreiche Verträge regeln die Zusammenarbeit der EU mit der Schweiz. Ein umfangreiches Abkommen möchte die Schweiz jedoch nicht. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde nun ein Schlussstrich gezogen.

Die Schweiz ist ein wichtiger Markt für baden-württembergische Handwerksbetriebe. Die dort zu beachtenden Regeln stellen Betriebe jedoch oft vor Herausforderungen. So ist bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Schweiz eine Acht-Tage-Anmeldefrist zu beachten, sowohl für die zu entsendenden Mitarbeiter als auch für die Betriebsinhaber. Diese längere Wartezeit im Meldeverfahren verhindert eine schnelle Reaktion auf Kundenanfragen. Für Aufträge in der Schweiz über 2.000 CHF pro Jahr ist außerdem von allen Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes eine Barkaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution kann je nach Auftragsgröße sehr schnell steigen. Nicht zuletzt ist der bürokratische Aufwand erheblich und im Falle einer Lohnkontrolle werden umfangreiche Unterlagen angefordert.

Das Rahmenabkommen sollte die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz neu regeln und den gegenseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter gestalten. Gerade diese sogenannten flankierenden Maßnahmen, die dem Schutz des Schweizer Lohns dienen, sollten teilweise erleichtert werden. Diskutiert wurde etwa eine Reduzierung der Anmeldefrist auf vier Tage. Außerdem sollte die Kautionspflicht nur noch für Unternehmen gelten, die bereits wegen Nichteinhaltung ihrer sozialen Mindestverpflichtungen verurteilt wurden.

Das Platzen des Rahmenabkommens ist sehr zu bedauern, da die in Aussicht gestellten Erleichterungen nun nicht umgesetzt werden.
Der Status Quo bleibt also zunächst bestehen. Für Grenzgänger und für die Dienstleistungserbringung in der Schweiz ändert sich vorerst nichts. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz wird jedoch langfristig sicherlich erschwert werden, wovon auch Baden-Württemberg betroffen sein wird.