EU Flagge
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Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation, wenn Sie im Ausland eine Dienstleistung erbringen möchten.EU-Bescheinigung: Oft unerlässlich bei Entsendungen

Was ist die EU-Bescheinigung und für was wird sie benötigt?

Wer als Unternehmen Mitarbeiter für eine Dienstleistung ins Ausland entsendet, muss dort eventuell einen Befähigungsnachweis für die ausgeübte Tätigkeit vorzeigen.

Die EU-Bescheinigung weist nach, dass Sie in Deutschland ordnungsgemäß zur Ausübung der betreffenden Dienstleistung niedergelassen sind. 



Wo erhalte ich die EU-Bescheinigung?

Die jeweilige örtlich für Sie zuständige Handwerkskammer (also die, bei der Sie eingetragen sind), stellt Ihnen die EU-Bescheinigung aus. Die Bescheinigung ist nach Ausstellung ein Jahr gültig.

Bitte achten Sie darauf, dass genau die Tätigkeiten, die Sie im Ausland ausführen wollen, auch in der EU-Bescheinigung aufgelistet werden.



Was benötige ich für die Erstellung der EU-Bescheinigung?

Ihr Betrieb muss ordnungsgemäß bei einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Bitte halten Sie für die Beantragung der EU-Bescheinigung Ihre Betriebsnummer bei der Handwerkskammer bereit.

 

Was gibt es Weiteres zu beachten?

Die Notwendigkeit der EU-Bescheinigung und deren Mitführen bei der Auftragsabwicklung hängt vom jeweiligen Land ab. Daher empfehlen wir Ihnen, unser Beratungsangebot auch für dieses Thema gerne in Anspruch zu nehmen.