Europäischer Personen- und Güterverkehr Tachographenpflicht: Ausnahmen für Handwerker geplant

Das EU-Parlament hat neue Regelungen zur Tachographenpflicht für Transporter beschlossen. Nach scharfer Kritik an den Plänen aus dem Handwerk, wurden nun Ausnahmen hinzugefügt. Was künftig für Handwerksbetriebe gelten soll.

Jessica Baker

Die Tachographenpflicht für Transporter sorgt immer wieder für heftige Diskussionen im Handwerk. Das EU-Parlament hat nun einen Beschluss verabschiedet, der Ausnahmen für Handwerker vorsieht. - © W PRODUCTION - stock.adobe.com

Das Europäische Parlament hat nach langen Verhandlungen die Neuregelung der Tachografenpflicht verabschiedet. Die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen wird künftig auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt, um den zunehmenden grenzüberschreitenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich besser regulieren zu können. Für Handwerker, die ebenfalls mit Fahrzeugen in dieser Gewichtsklasse unterwegs sind, wurden Ausnahmen festgelegt.

Handwerkerausnahme ausgeweitet

Nachdem Politiker und Verbände monatelang über Entlastungen für Handwerksbetriebe diskutiert hatten, haben sich die Abgeordneten nun auf diesen Kompromiss verständigt: Die Tachographenpflicht gilt bei Fahrten innerhalb Deutschlands nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Bei Fahrten über die Grenze gilt die Tachographenpflicht hingegen ab 2,4 Tonnen. Zudem wurde die sogenannte Handwerkerausnahme ausgeweitet. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sind von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz unterwegs sind. Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern.

Handwerker mit leichten Nutzfahrzeugen sind, dank einer weiteren Ausnahme, auch im Ausland nicht von der Tachographenfplicht betroffen. Denn Transporter zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen, die für die Güterbeförderung im Werkverkehr eingesetzt werden, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht, sind grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen. Dies gilt auch, wenn dabei Landesgrenzen überquert werden. Somit müssen auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen ihre Fahrten nicht digital aufzeichnen, ebenso wie Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen.

Die geplante Tachographenpflicht im Überblick

Gewichtsklasse Fahrten innerhalb Deutschlands Grenzüberschreitende Fahrten
Fahrzeuge unter 2,4 Tonnen Von der Tachographenpflicht ausgenommen. Von der Tachographenpflicht ausgenommen.
Fahrzeuge von 2,4 Tonnen bis 3,5 Tonnen Von der Tachographenpflicht ausgenommen. Fallen unter die Tachographenpflicht, wenn sie sich mehr als 150 km vom Unternehmenssitz entfernen.
Für leichte Nutzfahrzeuge, die für die Güterbeförderung im Werkverkehr eingesetzt werden, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmacht, gilt eine Ausnahme.  
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Fallen unter die Tachographenpflicht, wenn sie sich mehr als 150 km vom Unternehmenssitz entfernen.   Fallen unter die Tachographenpflicht, wenn sie sich mehr als 150 km vom Unternehmenssitz entfernen.  
Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Fallen unter die Tachographenpflicht. Fallen unter die Tachographenpflicht.
Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen Fallen unter die Tachographenpflicht, wenn sie sich mehr als 100 km vom Unternehmenssitz entfernen.   Fallen unter die Tachographenpflicht, wenn sie sich mehr als 100 km vom Unternehmenssitz entfernen.  

Das Handwerk reagiert positiv

"Mit ihrer Entscheidung, das Handwerk durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht auszunehmen, haben die Europaabgeordneten Realitätssinn bewiesen", erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.  

Besonders für Handwerker mit grenzüberschreitendem Verkehr sei es eine gute Entscheidung. Viele Dachdecker, Bäcker und Tischler in den Grenzgebieten zu Polen, Frankreich und den Niederlanden verkauften ihre Produkte und Dienstleistungen auch jenseits der Grenze. Dafür bräuchten sie pragmatische und realitätsnahe Lösungen, die den tatsächlichen Arbeitsalltag im Handwerk abbilden. "Vor diesem Hintergrund ist die heutige Entscheidung im Grundsatz positiv zu bewerten, insbesondere da weitere Verbesserungen auch für den heute schon betroffenen Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen umgesetzt werden", sagte Schwannecke.

Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, bezeichnete den Kompromiss als Erfolg: "Mit dem Beschluss konnten wir weitere Bürokratie und Belastungen fürs Bäckerhandwerk abwenden. Wir konnten erreichen, dass die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau von digitalen Tachographen zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auf den grenzüberschreitenden Warentransport beschränkt ist." Von dieser Erweiterung sind vor allem Speditionen betroffen, das Bäckerhandwerk bleibe damit weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht ausgenommen.

Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) zeigte sich erfreut über das Abstimmungsergebnis. "Die Ausweitung der ‚Handwerkerausnahme‘ wäre eine deutliche Erleichterung im betrieblichen Alltag. Sie verhindert, dass unsere Unternehmen an international operierenden Transport- und Logistikkonzernen gemessen werden, die ausschließlich mit dem Liefern von Waren beschäftigt sind", betonte BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, fasste nach der Abstimmung zusammen: "Die neue Regelung fördert einen fairen internationalen Wettbewerb, sichere Straßen und gute Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer, aber vermeidet mehr Bürokratie für unsere Handwerksbetriebe." Mit diesem Kompromiss werde es nicht zu unnötigen Mehrbelastungen für das Handwerk kommen, so der Politiker. Außerdem sei es wichtig, unlautere Praktiken zu unterbinden, die die Straßen gefährlicher machen. Für deutsche Unternehmer ist es daher laut Ferber ein doppelter Erfolg: "Wir gehen einen großen Schritt in Richtung fairer internationaler Wettbewerb im Transport und schützen gleichzeitig unsere Handwerker und klein- und mittelständischen Betriebe: Für sie darf kein Nachteil entstehen."

Wie geht es weiter mit der Tachographenpflicht?

Im nächsten Schritt wird der Europäische Rat seinen sogenannten "gemeinsamen Standpunkt" verabschieden. Das Parlament hat anschließend die Möglichkeit, diesen zu ändern oder abzulehnen. Da die Position des Parlaments aktuell der Position der Mitgliedstaaten sehr nahe kommt, rechnet Ferber damit, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Der Artikel wurde am 11. April 2019 aktualisiert.