Steuererklärung Berufskleidung absetzen: Was vom Finanzamt anerkannt wird

Die Kosten typischer Arbeitskleidung lassen sich von der Steuer absetzen. Doch nicht alle beruflichen Outfits werden vom Finanzamt anerkannt.

Die Kosten typischer Arbeitskleidung lassen sich von der Steuer absetzen. - © Kadmy - stock.adobe.com

Ob Schornsteinfeger, Bäcker oder Monteur: Wer zum Arbeiten spezielle Kleidung braucht, kann diese bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen – und damit seine Einkommensteuer entsprechend reduzieren. "Unter typischer Berufsbekleidung versteht das Finanzamt Kleidung, die nur im entsprechenden Fachhandel erhältlich ist", erklärt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Die Arbeitskleidung muss entweder typisch für den jeweiligen Beruf sein und eine Schutzfunktion erfüllen, oder durch eine Kennzeichnung, wie ein Logo oder den uniformartigen Charakter klar rein beruflich sein.

Schwieriger wird es, wenn sich die Kleidung nicht nur im Job, sondern auch privat tragen lässt – private oder bürgerliche Kleidung erkennt das Finanzamt in der Steuererklärung nämlich nicht an. So können etwa Bankangestellte die Kosten für Anzug oder Kostüm nicht geltend machen, auch wenn ihr Arbeitgeber ein solches Outfit verlangt. Denn solange die Möglichkeit besteht, die Kleidung bei einem privaten Anlass zu tragen, stellt sich das Finanzamt stur.

Anerkennung häufig vom Finanzbeamten abhängig

Mitunter ist es schwer nachvollziehbar, was anerkannt wird und was nicht. So dürfen beispielsweise Bestatter oder Pfarrer einen schwarzen Anzug steuerlich geltend machen, selbstständige Trauerbegleiter jedoch nicht.

Oftmals komme es bei der Frage, was anerkannt wird und was nicht "auf den Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung an", sagt VLH-Expertin Georgiadis. Ein Grenzfall ist beispielsweise Dienstkleidung mit einem Logo des Unternehmens: "Dem Grunde nach handelt es sich um Arbeitskleidung und könnte abgesetzt werden. Bei einem kleinen Logo ließe sich das aber auch sicherlich verstecken und im Privatleben tragen", sagt Georgiadis.

Handwerker haben gute Karten beim Absetzen von der Steuer

Die meisten Handwerker haben bei der Angabe von Arbeitskleidung in der Steuererklärung wiederum gute Karten, zumindest wenn es sich um Sicherheitskleidung handelt. Auch spezielle Arbeitshosen haben eine Chance beim Finanzamt. Steuerberater Wolfgang Wawro empfiehlt, die Kleidung immer in einem Fachgeschäft für Berufsbekleidung zu kaufen. "Mit einem solchen Beleg die Kosten abzusetzen, hat bessere Aussichten auf Erfolg." Im Zweifel sollten die Kosten immer in der Steuererklärung geltend gemacht werden – denn es kann nicht mehr passieren, als dass das Finanzamt die Anerkennung verweigert.

Stellt der Arbeitgeber Dienstkleidung oder schießt er etwas bei der Anschaffung dazu, muss der Arbeitnehmer diesen Vorteil laut Angaben der Bundessteuerberaterkammer nicht versteuern, wenn es sich ganz eindeutig um Berufskleidung handelt. Stellt der Chef jedoch bürgerliche Kleidung, die nicht nur beruflich, sondern prinzipiell auch privat getragen werden könnte, handelt es sich wiederum um eine Einzelfallentscheidung: Erkennt das Finanzamt sie nicht als Arbeitskleidung an, muss diese als geldwerter Vorteil mit dem Arbeitslohn versteuert werden. Umgekehrt gilt: Wenn etwas als Arbeitskleidung anerkannt ist, können Steuerzahler nicht nur die Anschaffungskosten von der Steuer absetzen – sondern beispielsweise auch Reparaturen durch einen Schneider oder die professionelle Reinigung.

Erkennungszeichen und Schutzfunktion

Die Begriffe Arbeitsbekleidung, Dienstbekleidung, Berufsbekleidung und selbst Schutzbekleidung wirbeln gerne mal durcheinander. Teilweise handelt es sich um Synonyme, teilweise um etwas völlig anderes. Gemeinsam ist ihnen, dass es sich um Kleidung handelt, die während der Arbeit getragen wird. Doch was sind die Unterschiede?

Arbeitskleidung/Berufskleidung:

Diese beiden Begriffe werden synonym verwendet. Dabei handelt es sich um den Oberbegriff für sämtliche Kleidung, die aus beruflichen Gründen getragen wird – vom Anzug, beziehungsweise Kostüm in der Finanz- und Versicherungsbranche, bis hin zur Arbeitshose des Handwerkers.

Dienstkleidung:

Ob die Uniform von Polizisten oder Feuerwehrleuten, die Robe des Richters oder der Talar des Pfarrers: In bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes sind Uniformen oder Amtstrachten vorgeschrieben. Diese werden als Dienstkleidung bezeichnet. Darunter fallen auch Kleidungsstücke mit Firmenlogo, die uniformähnlichen Charakter haben, wie sie etwa im Bereich der Systemgastronomie üblich sind.

Schutzkleidung:

In bestimmten Handwerksberufen, aber auch etwa im medizinischen Bereich, ist aus Gründen des Arbeitsschutzes Sicherheitskleidung vorgeschrieben. Dazu zählt beispielsweise der Bauhelm, Sicherheitsschuhe oder Arbeitshandschuhe, aber auch der Arztkittel oder die Schutzbrille des Chemikers. Schutzkleidung soll die Arbeitnehmer vor gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Wasser oder Chemikalien schützen. Wer sie nicht trägt, handelt grob fahrlässig und riskiert bei Arbeitsunfällen seinen Versicherungsschutz