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In der Schweiz gilt es zwischen Branchen mit und
Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV),
resp. Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen zu
unterscheiden. |
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Mindestlöhne
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Übliche Lohnspanne
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Vorschrift – darf nicht
unterboten werden |
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Statistische
Anhaltspunkte zu den üblichen Löhnen |
In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren paritätische Kommissionen in- und ausländische Betriebe auf die Einhaltung der zwingenden Mindestlöhne aus den entsprechenden Gesamtarbeitsverträgen. Je nach Tätigkeit und Berufserfahrung gelten unterschiedliche Vorschriften zur Entlöhnung ihrer Mitarbeitenden.
Unter "Mindestlohn berechnen" können Sie eruieren, ob die ausgeführte Tätigkeit in den Geltungsbereich eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrages oder eines Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen fällt. Ist dies der Fall, können Sie den für ihren konkreten Fall massgebenden Mindestlohn berechnen. |
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In Branchen oder Berufen ohne zwingende Mindestlöhne aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen / Normalarbeitsverträgen sind grundsätzlich die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne zu respektieren.
Kantonale tripartite Kommissionen beobachten den Schweizer Arbeitsmarkt dahingehend und können in- und ausländische Betriebe kontrollieren. Stellen sie wiederholt missbräuchliche Unterbietungen der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne fest, können sie den befristeten Erlass von Mindestlöhnen vorschlagen. Die Bestimmung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne obliegt einzig und alleine den kantonalen tripartiten Kommissionen.
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Anhaltspunkte zu den in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liefert u.a. der folgende Lohnrechner. Bei einem Lohnrechner handelt es sich um eine interaktive Webplattform, welche anhand eines Modells für ein individuelles Profil eine Lohnspanne schätzt. Unter "Übliche
Lohnspanne berechnen" gelangen Sie auf den nationalen Lohnrechner, welcher vom SECO in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsämtern spezifisch für den FlaM-Vollzug erarbeitet wurde.
Die abschliessende Feststellung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne obliegt immer der kantonalen tripartiten Kommission. Der Lohnrechner liefert somit Anhaltspunkte, die nicht zwingend mit den Vorstellungen der tripartiten Kommissionen übereinstimmen müssen. Bei spezifischen Fragen im Zusammenhang mit orts-, berufs- oderbranchenüblichen Löhnen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsmarktbehörden der Einsatzkantone.
Dieser Lohnrechner wurde im Kontext der flankierenden Massnahmen entwickelt und unterscheidet sich deshalb in mehreren Hinsichten vom Lohnrechner Salarium des Bundesamtes für Statistik. Detaillierte Erläuterungen zu den Unterschieden finden Sie unter den FAQ's oder unter info.paam@seco.admin.ch.
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Mindestlohn berechnen
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Übliche Lohnspanne berechnen
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